Deutsche Norm BSO2011 · Ausgabe 2026/1 rev 2.0
Ein Regelwerk für die Beautybranche.
Verständlich, überprüfbar, ohne unnötige Verwaltungslast.
Der Verein für anerkannte Normung – Berlin erarbeitet und gibt die Normenreihe BSO heraus. Ihr Kern ist die Norm BSO2011 — ein Qualitätshandlungsverfahren für Betriebe der Kosmetik, Fußpflege und verwandter Arbeitsbereiche, das dem Kunden eine Ablesbarkeit gibt und dem Betrieb keine Bürokratie aufbürdet.
Auftrag
Normen schreiben, nicht Zeugnisse ausstellen
Der Verein ist der wissenschaftliche Ersteller der Norm. Er beruft das Gremium, führt die Normenreihe fort und wacht über ihren Wortlaut. Er prüft selbst keine Betriebe und vergibt keine Zertifikate — diese Aufgabe liegt bei der beauftragten Zertifizierungsstelle.
Diese Trennung ist keine Formalie. Wer eine Norm schreibt, soll nicht zugleich darüber befinden, wer sie erfüllt.
Beim Verein
Herausgabe der Norm
Erarbeitung, Fortschreibung und Auslegung der Normenreihe BSO. Berufung des Gremiums und der ständigen Kommission. Wahrung des Urheberrechts am Normtext.
Bei der Zertifizierungsstelle
Prüfung und Zertifikat
Erstaudit, Überwachung, Erteilung und Entzug des Zertifikates sowie alle Fragen zum Verfahren. Beauftragt ist der Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e. V.
Ausgabe 2026
Die erste vollständige Überarbeitung seit 2012
Die Ausgabe BSO2011:2026/1 rev 2.0 bewahrt den Grundgedanken der Norm und bringt das Regelwerk auf den Stand von Technik, Recht und Gesellschaft. Neu aufgenommen wurden insbesondere:
Abschnitt 5
Hygiene und Sicherheit
Im Hauptteil der Norm verankert, mit Anbindung an das Deutsche Hygienesiegel nach BSO 2079:2021 und an die Fachkundeanforderungen der NiSV.
Abschnitt 6
Daten und Digitalisierung
Schutz personenbezogener Daten nach DSGVO. Digitale Aufzeichnungen sind der papiergebundenen Kartei ausdrücklich gleichgestellt — unter vier klaren Bedingungen.
Abschnitt 7
Moralität erweitert
Nachhaltigkeit, Umwelt sowie Verantwortung gegenüber Personal und Lieferkette treten neben die bisherigen ethischen Grundsätze.
Abschnitt 8
Zertifizierung geregelt
Zertifizierungsstelle, Erstaudit, Überwachungsturnus und Zeichenführung stehen jetzt normativ im Text — bisher nur in mitgeltenden Unterlagen.
Abschnitt 9
Anlagen ausgeformt
Erstmals liegen alle benannten Arbeitsbereichs- und Zertifizierungs-Anlagen von B1 bis S1 ausgeformt vor — im Geiste der bewährten Anlage F1.
Abschnitt 4.7
Abweichungen und Beschwerden
Ein eigener Abschnitt zum Umgang mit Fehlern und Kundenbeschwerden. Gesucht wird die Ursache, nicht der Schuldige.
Grundgedanke
So gering wie möglich, so aussagefähig wie nötig
Die Norm BSO2011 verfolgt den Sinn, ein ständiges qualitätsorientiertes Denken in Betriebe zu lenken und einen Standard für die Branche zu schaffen, aus dem der Kunde eine Ablesbarkeit zur Einschätzung der Betriebe vornehmen kann.
Die Grundform der Norm ist bewusst allgemein gehalten, damit sie für alle Betriebe in gleichem Maße anwendbar ist. Konkret wird sie in ihren Anlagen: dort steht, welche Geräte ein Fußpflegebetrieb vorhalten muss, wie ein Solarium zu betreiben ist und welche Fachkunde eine IPL-Anwendung verlangt.
Die Normenreihe
| Norm | Gegenstand | Stand |
|---|---|---|
| BSO2011 | Qualitätsmanagementsysteme QMS — Qualitätshandlungsverfahren | Ausgabe 2026/1 rev 2.0 |
| BSO 2079 | Deutsches Hygienesiegel — Anforderungen an die betriebliche Hygiene | Ausgabe 2021 |
| BSO2008 | Vorgängernorm; Zertifizierungen werden weiterhin geführt | 2008 |
| BSO2004 | Erste Norm des Gremiums | 2004 |
Neuere Revisionsnummern machen frühere Fassungen nicht unwirksam; Anwender sind jedoch gehalten, Neuerungen innerhalb der Überarbeitungsvorgabezeiten anzugleichen (Abschnitt 1.3).
Das Prüfzeichen
Ein Zeichen für den Betrieb — nicht für das Produkt
Zertifiziert wird der Betrieb oder die im Zertifikat benannte Leistung. Das Zeichen wird nicht an Produkten angebracht, und es darf nicht der Anschein erweckt werden, ein Produkt sei zertifiziert worden. Wer sich auf die Zertifizierung beruft, nennt die zutreffende Ausgabe der Norm.
Übergangsregelung. Betriebe, die nach einer Revision der Reihe 1.x (BSO2011:2012/3) zertifiziert sind, behalten ihre Zertifizierung. Sie stellen ihr Qualitätshandlungsverfahren innerhalb von 24 Monaten nach Erscheinen der Ausgabe 2026 um, spätestens jedoch mit dem nächsten regulären Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit. Neuzertifizierungen erfolgen ab Erscheinen ausschließlich nach BSO2011:2026.