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Verein für anerkannte Normung – Berlin Herausgeber der Normenreihe BSO · seit 2002
Verein für anerkannte Normung Berlin · Normenreihe BSO

Deutsche Norm BSO2011 · Ausgabe 2026/1 rev 2.0

Ein Regelwerk für die Beautybranche.
Verständlich, überprüfbar, ohne unnötige Verwaltungslast.

Der Verein für anerkannte Normung – Berlin erarbeitet und gibt die Normenreihe BSO heraus. Ihr Kern ist die Norm BSO2011 — ein Qualitätshandlungsverfahren für Betriebe der Kosmetik, Fußpflege und verwandter Arbeitsbereiche, das dem Kunden eine Ablesbarkeit gibt und dem Betrieb keine Bürokratie aufbürdet.

Auftrag

Normen schreiben, nicht Zeugnisse ausstellen

Der Verein ist der wissenschaftliche Ersteller der Norm. Er beruft das Gremium, führt die Normenreihe fort und wacht über ihren Wortlaut. Er prüft selbst keine Betriebe und vergibt keine Zertifikate — diese Aufgabe liegt bei der beauftragten Zertifizierungsstelle.

Diese Trennung ist keine Formalie. Wer eine Norm schreibt, soll nicht zugleich darüber befinden, wer sie erfüllt.

Beim Verein

Herausgabe der Norm

Erarbeitung, Fortschreibung und Auslegung der Normenreihe BSO. Berufung des Gremiums und der ständigen Kommission. Wahrung des Urheberrechts am Normtext.

Bei der Zertifizierungsstelle

Prüfung und Zertifikat

Erstaudit, Überwachung, Erteilung und Entzug des Zertifikates sowie alle Fragen zum Verfahren. Beauftragt ist der Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e. V.

Ausgabe 2026

Die erste vollständige Überarbeitung seit 2012

Die Ausgabe BSO2011:2026/1 rev 2.0 bewahrt den Grundgedanken der Norm und bringt das Regelwerk auf den Stand von Technik, Recht und Gesellschaft. Neu aufgenommen wurden insbesondere:

Abschnitt 5

Hygiene und Sicherheit

Im Hauptteil der Norm verankert, mit Anbindung an das Deutsche Hygienesiegel nach BSO 2079:2021 und an die Fachkundeanforderungen der NiSV.

Abschnitt 6

Daten und Digitalisierung

Schutz personenbezogener Daten nach DSGVO. Digitale Aufzeichnungen sind der papiergebundenen Kartei ausdrücklich gleichgestellt — unter vier klaren Bedingungen.

Abschnitt 7

Moralität erweitert

Nachhaltigkeit, Umwelt sowie Verantwortung gegenüber Personal und Lieferkette treten neben die bisherigen ethischen Grundsätze.

Abschnitt 8

Zertifizierung geregelt

Zertifizierungsstelle, Erstaudit, Überwachungsturnus und Zeichenführung stehen jetzt normativ im Text — bisher nur in mitgeltenden Unterlagen.

Abschnitt 9

Anlagen ausgeformt

Erstmals liegen alle benannten Arbeitsbereichs- und Zertifizierungs-Anlagen von B1 bis S1 ausgeformt vor — im Geiste der bewährten Anlage F1.

Abschnitt 4.7

Abweichungen und Beschwerden

Ein eigener Abschnitt zum Umgang mit Fehlern und Kundenbeschwerden. Gesucht wird die Ursache, nicht der Schuldige.

Grundgedanke

So gering wie möglich, so aussagefähig wie nötig

Die Norm BSO2011 verfolgt den Sinn, ein ständiges qualitätsorientiertes Denken in Betriebe zu lenken und einen Standard für die Branche zu schaffen, aus dem der Kunde eine Ablesbarkeit zur Einschätzung der Betriebe vornehmen kann.

Die Grundform der Norm ist bewusst allgemein gehalten, damit sie für alle Betriebe in gleichem Maße anwendbar ist. Konkret wird sie in ihren Anlagen: dort steht, welche Geräte ein Fußpflegebetrieb vorhalten muss, wie ein Solarium zu betreiben ist und welche Fachkunde eine IPL-Anwendung verlangt.

Die Normenreihe

Vom Verein herausgegebene Normen
NormGegenstandStand
BSO2011 Qualitätsmanagementsysteme QMS — Qualitätshandlungsverfahren Ausgabe 2026/1
rev 2.0
BSO 2079 Deutsches Hygienesiegel — Anforderungen an die betriebliche Hygiene Ausgabe 2021
BSO2008 Vorgängernorm; Zertifizierungen werden weiterhin geführt 2008
BSO2004 Erste Norm des Gremiums 2004

Neuere Revisionsnummern machen frühere Fassungen nicht unwirksam; Anwender sind jedoch gehalten, Neuerungen innerhalb der Überarbeitungsvorgabezeiten anzugleichen (Abschnitt 1.3).

Prüfzeichen BSO 2011: grünes Sechseck mit der Aufschrift „Dieses Unternehmen ist erfolgreich zertifiziert worden“, der Eintragungsnummer und dem Gültigkeitsdatum.

Das Prüfzeichen

Ein Zeichen für den Betrieb — nicht für das Produkt

Zertifiziert wird der Betrieb oder die im Zertifikat benannte Leistung. Das Zeichen wird nicht an Produkten angebracht, und es darf nicht der Anschein erweckt werden, ein Produkt sei zertifiziert worden. Wer sich auf die Zertifizierung beruft, nennt die zutreffende Ausgabe der Norm.

Übergangsregelung. Betriebe, die nach einer Revision der Reihe 1.x (BSO2011:2012/3) zertifiziert sind, behalten ihre Zertifizierung. Sie stellen ihr Qualitätshandlungsverfahren innerhalb von 24 Monaten nach Erscheinen der Ausgabe 2026 um, spätestens jedoch mit dem nächsten regulären Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit. Neuzertifizierungen erfolgen ab Erscheinen ausschließlich nach BSO2011:2026.